Förderung
LETTER Stiftung fördert Kunst, Kunstgeschichte und künstlerische Praxis mit besonderem Fokus auf bislang wenig beachteten Positionen. Neben sammeln und dokumentieren, neben erforschen und vermitteln realisieren wir dies durch Vergabe des August Hoff-Stipendiums und durch die Verleihung des Ludwig Gies-Preises. Eine weitere Fördermöglichkeit besteht in der Publikation abgeschlossener Forschungsarbeiten in unseren LETTER Schriften.
Komplementäre Zuschüsse zu externen Personal-, Erwerbungs- oder Drucklegungskosten sind uns dagegen laut unserer Satzung nicht möglich.
Ludwig Gies-Preis für Kleinplastik
Im Andenken an den Bildhauer Ludwig Gies (1887-1966), der einst mit seinem Lübecker Kruzifix im Mittelpunkt nationalsozialistischer Verfemung sogenannter "Entarteter Kunst" stand und einer der bedeutendsten deutschen Medailleure im 20. Jahrhundert ist, riefen wir den Ludwig Gies-Preis für Kleinplastik ins Leben.
Die Preisverleihung erfolgt regelmäßig im Kontext der Fellbacher Triennale Kleinplastik. Die Preisträger erhalten jeweils ein Preisgeld und ein Kleinrelief, das vom Gies-Schüler Hans Karl Burgeff (1928-2005) zu diesem Anlaß geschaffen wurde. Wir erwerben zudem die Werke der Preisträger und stellen sie der Sammlung der Stadt Fellbach sowie dem Museum des jeweiligen Ausstellungskurators als Dauerleihgabe zur Verfügung.
August Hoff-Stipendium für kunsthistorische Forschung
In Erinnerung an den Kunsthistoriker Prof. Dr. August Hoff (1892-1971) errichteten wir das August Hoff-Stipendium für kunsthistorische Forschung. Damit fördern wir wissenschaftliche Arbeiten zu Künstlern und kunsthistorischen Zusammenhängen, die bislang kein sonderliches Interesse fanden. Wir unterstützen Projekte, die mit unseren eigenen Schwerpunktinteressen korrespondieren.
Die Stipendiaten fördern wir durch zeitlich befristete Zuwendungen, um eine bereits begonnene oder eine geplante Forschungsarbeit zu einem publikationsreifen Abschluß zu führen. Ihre Ausgestaltung richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen des Forschungsprojekts.
Die Bewerbung um ein Stipendium erfolgt durch Vorlage eines fundierten Exposés. Ein Rechtsanspruch der Begünstigten auf Leistungen der Stiftung besteht dabei nicht.